Fachinformatiker/-in (IHK) Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Ziel:
Die Teilnahme an dieser Qualifizierung und der Abschluss als „Fachinformatiker/-in (IHK) Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ bietet Ihnen sehr gute Perspektiven am Arbeitsmarkt.
Durch unterschiedliche Methodenansätze bei der Vermittlung der Lerninhalte gestalten wir den Unterricht durch unsere erfahrenen Dozenten praxisnah und abwechslungsreich. Dabei setzen wir auf persönliche Nähe zu unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Egal ob im Präsenzunterricht oder in anderen Lernphasen – Sie haben immer direkte Ansprechpartner/-innen vor Ort.
Darüber hinaus beinhaltet die Umschulung eine betriebliche Lernphase von mindestens 9 Monaten bei einem unserer zahlreichen Partnerbetriebe und endet mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Arbeitsgebiet:
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung konzipieren kundenspezifische Softwareanwendungen und setzen diese benutzerfreundlich um oder testen bestehende Anwendungen, passen diese an und entwickeln anwendungsgerechte Nutzeroberflächen. Dabei stellen sie die qualitativen Anforderungen sicher. Bei ihrer täglichen Arbeit nutzen sie verschiedene Skript- und Programmiersprachen sowie unterschiedliche Werkzeuge wie z.B. Entwicklungs- und Testtools. Zudem übernehmen sie Aufgaben in der Projektplanung und Beratung von in- oder externen Kunden und schulen die Anwender.
Berufliche Tätigkeiten:
- Softwarelösungen konzipieren bzw. prüfen, ob bestehende Lösungen angepasst werden können
- Betriebliche Prozesse und Rahmenbedingungen analysieren
- Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen
- Anwendungen mit geeigneten Programmiersprachen realisieren, testen, installieren und in Betrieb nehmen
- Anwendungsgerechte und benutzerfreundliche Bedienoberflächen entwickeln
- Anwendungen pflegen, aktualisieren, warten und an veränderte Erfordernisse anpassen
- Störungen mithilfe von Testsoftware oder Diagnosesystemen ermitteln und Fehler beheben
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz umsetzen und integrieren
- Kunden und Anwender betreuen insbesondere bei Fragen zur IT-Sicherheit und Datenschutz
- Systemdokumentation, Bedienerhandbücher, Onlinehilfen erstellen
- Präsentation und Schulung der Systemlösungen bei Kunden oder Anwendern
Umschulungsinhalte:
- Organisation, Präsentation
- Microsoft Office 365
- DV-Strukturen, UML
- Grundlagen IT: Hardware/Software
- Grundlagen Programmieren mit C
- Grundlagen vernetzte Systeme
- Web-Entwicklung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Betriebliches Rechnungswesen
- Grundlagen OOP mit Java
- IT-Sicherheit, Datenschutz
- Microsoft Windows Clients
- Microsoft Windows Server
- Unix Grundlagen
- Unix Administration und Webserver
- Systemverwaltung und Cloudservices
- Virtualisierung
- Datenbankmanagementsysteme und SQL
- Softwareengineering
- Vertiefung OOP mit Java
- Betriebliche Lernphase
Durchführungsform:
Die Qualifizierung findet Vollzeit statt und umfasst in der Theoriephase 40 Unterrichtseinheiten pro Woche, welche als Präsenzunterricht durchgeführt werden.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Grundlegendes Interesse an der IT
- Bestehen des CTC-Eignungstests
- Gute Deutschkenntnisse
Förderung:
CTC Lohr ist ein anerkannter Träger nach AZAV. Alle Umschulungsangebote sind entsprechend den Vorgaben zertifiziert. Wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einer Kostenübernahme zustimmen und Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen. Ebenso kommen weitere Kostenträger, wie Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften (BG), Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder andere mögliche Förderträger infrage. Selbstverständlich ist auf Wunsch auch eine Selbstfinanzierung möglich.
Mehrwerte von CTC Lohr:
- Hohe Bestehensquoten bei den IHK-Abschlussprüfungen
- Hohe Integration in einen Arbeitsplatz nach Umschulungsende
- Seit 1988 Erfahrung in der Ausbildung von IT-Berufen
- Erfahrene Trainer mit breit angelegtem Wissensspektrum
- Zertifiziert und zugelassen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)